Bekanntmachungen der Gerichte

Die Veröffentlichung von gerichtlichen Bekanntmachungen erfolgen in Rheinland-Pfalz nach Maßgabe des § 19 Gerichtsorganisationsgesetzes (GerOrgG) teilweise im Staatsanzeiger.

Hinweis für Vereinsauflösungen:

Die Auflösung eines Vereins ist im bei den Amtsgerichten geführten Vereinsregister anzumelden und in dem Bekanntmachungsblatt zu veröffentlichen, welches der Verein in der Satzung für Bekanntmachungen vorgesehen hat (§ 50 BGB). Fehlt eine solche Bestimmung in der Satzung, ist die Auflösung in dem Blatt zu veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist. Dies ist in Rheinland-Pfalz der Staatsanzeiger.

Der für die Veröffentlichung vorgesehene Text ist per E-Mail an das Funktionspostfach staatsanzeiger(at)stk.rlp.de zu senden. Als Vorlage kann das nachfolgende Muster genutzt werden.

Auflösung des [Name des Vereins] e.V.

Der Verein [Name des Vereins] e.V. ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst. Seine Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei den Liquidatoren: [vollständige Anschrift] anzumelden.

[Ort], den [Datum]  Die Liquidatoren“

Der Bekanntmachungstext (Schriftart Arial; Schriftgröße 10) soll nach Möglichkeit als Word-Dokument beigefügt oder der E-Mail unmittelbar und klar abgrenzbar zu entnehmen sein.